Altersfreizeit für Teilzeitkräfte

Konkrete Umsetzung der Altersfreizeit für Teilzeitkräfte
ab 5. April 2022

Ein wichtiges Ergebnis des Chemietarifvertrages „Brückenlösung“ ist auch, dass eine Ausweitung der Altersfreizeit auf Teilzeitkräfte beschlossen wurde. Anspruchsberechtigte Teilzeitkräfte können ab dem 5. April 2022 anteilsgemäß ihrer Arbeitszeit die zusätzliche Freizeit nutzen. Ab dem 1. August 2022 können Mitarbeitende alternativ dazu ihre Altersfreizeitansprüche ins Langzeitkonto einstellen.

Was ist noch unklar?

Ungeklärt ist noch, ob das Unternehmen die Altersfreizeit für Teilzeitbeschäftigte rückwirkend gewährt, also auch vor dem Datum des Tarifvertragsabschlusses (5. April 2022), oder den Ausgang der Verfassungsbeschwerde abwartet.

Was ist der Hintergrund?

Am 12. März 2019 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein Urteil gefällt, dass entgegen der bisherigen Auffassung auch Teilzeitkräfte anteilig Anspruch auf Altersfreizeit haben. Der Arbeitgeberverband hat gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der Verband ist der Ansicht, dass das Urteil gegen das Recht auf Tarifautonomie verstößt.

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